Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von

Instituten und Finanzgruppen

(Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG)

Bringen Sie Ihr Vermögen rechtzeitig in Sicherheit, bevor Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen Ihren Handlungsspielraum spürbar einschränken.
IMMOX-Consulting steht Ihnen dabei als diskreter und strukturierter Partner zur Seite und zeigt Ihnen, wie zulässige Maßnahmen frühzeitig, geordnet und mit der nötigen Sorgfalt vorbereitet werden können.


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Dieses Gesetz MÜSSEN Sie kennen lernen, bevor es zu spät ist

Dieses Gesetz sollten Sie kennen, bevor es zu spät ist.


Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG).


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Inhalt des Videos

kurz gefaßt:


Inkrafttreten:
„Es ist gem. Art. 10 Abs. 2 dieses G am 1.1.2015 in Kraft getreten.“

§ 5 SAG – Verschwiegenheitspflicht
Inhaltlich geht es darum, daß Personen bei Abwicklungsbehörde, Aufsichtsbehörde, Bundesministerium der Finanzen und anderen nationalen Behörden ihnen bekanntgewordene Informationen nicht unbefugt offenbaren oder verwerten dürfen.

§ 89 SAG – Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
Dort steht im Kern, daß bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen nach **§ 62 oder § 64** relevante Kapitalinstrumente umgewandelt oder herabgeschrieben werden können.

§ 99 SAG – Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
Dort ist unter anderem geregelt, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn Nennwerte oder Restbeträge unter Ausübung der in **§ 89** und **§ 90** genannten Befugnisse auf null oder teilweise herabgeschrieben werden.


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